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- Last Updated on Thursday, 15 December 2011 23:36
| Gericht | Aktenzeichen | Urteil vom | Thema | Inhalt |
| Frankfurt am Main | 30 C 2377/07-20 | 29.04.2008 | Gehweg | Ein Radfahrer, der verkehrswidrig den Gehweg benutzt und dadurch einen Unfall mit einem Pkw verursacht, haftet für den Schaden allein. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Gehweg kurz aus Zwangsgründen und unter äußerster Sorgfalt benutzt wird. |
| Frankfurt am Main | 24 U 201/03 | 03.12.2004 | Licht | Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren nach Einbruch der Dunkelheit ohne Licht auf einer Landstrasse unterwegs. Ein Autofahrer bemerkte sie zu spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung zu vermeiden gewesen wäre. |
| BVerwG | 3 C 32.07 | 21.05.2008 | Alkohol | Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. |
| Menden | 4 C 407/06 | 07.03.2007 | Fahrradkeller | Ist die Nutzung des Fahrradkellers trotz vertraglicher Zusicherung nicht möglich, kann die Miete gekürzt werden. |
| Braunschweig | 5 A 216/03 | 25.01.2005 | Parkverbot | Fahrräder dürfen in Fussgängerzonen grundsätzlich abgestellt werden. Der Abstellraum kann nicht auf ausgewiesene Parkzonen für Räder beschränkt werden. |
| Karlsruhe | 2 Ss 24/05 | 07.11.2006 | Fahrradstrasse | Auf Fahrradstrassen dürfen nur Fahrradfahrer fahren. Einzige Ausnahme sind Anlieger, die die Fahrradstrasse mit einem Auto befahren dürfen, sich dabei aber an eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten müssen. |
| München | 26 O 19348/05 | 22.03.2006 | Rollsplitt/Streugut | Radfahrer müssen den Witterungsbedingungen angepasst fahren. Sie können kein Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn sie auf Streugut auf dem Radweg beim Bremsen ausrutschen und stürzen. |
| Berlin | 22 U 3467/80 | 23.03.1981 | Freihändigfahren | Freihändig fahren ist verboten. Aber es ist erlaubt, Gegenstände in einer Hand zu transportieren. |
| München | 19 O 5928/04 | 22.02.2006 | Überholen Nebeneinanderfahren | Beim Überholen anderer Radfahrer auf dem Radweg ist besondere Rücksicht zu nehmen. Das Nebeneinanderfahren auf dem Radweg ist aber auch nicht erlaubt. |
| Hamm | 6 U 105/03 | Überholen | Das Überholen anderer Radfahrer ist durch Klingelzeichen anzuzeigen und es ist genügend Seitenabstand zu halten. Stürzt ein Radfahrer vor Schreck, beim Überholungsvorgang so bestehen Schadenersatzansprüche. | |
| Frankfurt am Main | 32 C 3625/06-48 | 13.07.2007 | Hupen | Wird ein Radfahrer von einem Autofahrer bedrängt und angehupt und stürzt deswegen vom Rad, so bestehen Schadenersatzansprüche. |